Einbürgerungsverfahren - Untätigkeitsklage
Warten Sie seit Monaten oder sogar Jahren auf eine Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag – ohne Rückmeldung der Behörde? Als Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht unterstütze ich Sie gezielt mit einer Untätigkeitsklage, um die Bearbeitung Ihres Antrags zu beschleunigen.
Wann ist eine Untätigkeitsklage möglich?
Nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn die Behörde innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht entscheidet, ohne dass ein zureichender Grund vorliegt.
Meine Unterstützung für Sie:
- Prüfung Ihres konkreten Falls und der Fristen
- Außergerichtliches Vorgehen zur Verfahrensbeschleunigung
- Erhebung und Durchsetzung der Untätigkeitsklage
- Persönliche Begleitung im gesamten Verfahren